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Pädagogische Fachkraft für den Sozialpsychiatrischen Dienst
Schleswig
Aktualität: 22.03.2024
Anzeigeninhalt:
22.03.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Pädagogische Fachkraft für den Sozialpsychiatrischen Dienst
Aufgaben nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) wahrnehmen
Sozialpädagogische Stellungnahmen und Prüfberichte im Bereich der Wohnpflegeaufsicht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) und für amtsärztliche Gutachten nach SGB II, IX und XII anfertigen und mit den zuständigen Ordnungsbehörden zusammenarbeiten
Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und Schwangerenberatung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) durchführen
In der Prävention und Gesundheitsförderung (GDG) sowie bei sozialplanerischen und konzeptionellen Aufgaben mitwirken
Maßnahmen im Innendienst koordinieren
Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Eine der folgenden Qualifikationen:
Bachelor of Arts Soziale Arbeit bzw. Dipl.-Sozialpädagog*in oder Heilpädagog*in mit abgeschlossener Hochschulbildung, jeweils mit staatlicher Anerkennung (Bewerbende ohne staatliche Anerkennung kommen nur mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung in Betracht)
Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung mit gleichwertigen Fähigkeiten und mit entsprechenden Erfahrungen von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung (z. B. Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften bzw. Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Frühpädagogik, Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie)
Fahrerlaubnis Klasse B (ggf. nachzuholen während der Probezeit)
Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei.
Berufsfeld
Standorte