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Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Referat Z 21 "Haushalt"
Bonn
Aktualität: 27.03.2024

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27.03.2024, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Bonn
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Referat Z 21 "Haushalt"
Haushalterische Begleitung von Projekten mit Bezug zur Informationssicherheit (u. a. Prüfung der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung, der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, der Beauftragung und der Projektrechnungen). Haushaltsrechtliche Prüfung von Beschaffungen und Zuwendungen. Unterstützung beim operativen Finanzcontrolling / Finanzmanagement. Beteiligung bei der Klärung von haushaltsrechtlichen Grundsatzfragen. Sie sind begeistert von Digitalisierung und möchten Verwaltungsprozesse verbessern. Im Team arbeiten Sie aufgeschlossen, sind kritikfähig, bringen sich eigeninitiativ ein. Sie haben ein freundliches Auftreten sowie eine überzeugende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit Das #TeamBSI profitiert von Ihrer entscheidungsfreudigen und zielgerichtete Arbeitsweise. Ihre Motivation lebenslang zu lernen und sich dadurch in Ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ihrem Wissen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Eine erfolgreich abgeschlossene bzw. kurz vor dem Abschluss stehende Laufbahnausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes oder Eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt bzw. ein erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II sowie vergleichbare Weiterbildungen oder Ein abgeschlossenes bzw. kurz vor dem Abschluss stehendes Studium (Diplom (FH)/Bachelor) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsinformatik, Betriebswissenschaften oder Public Management. Sie sind versiert im Umgang mit Standardsoftware wie MS Excel und haushaltsspezifischen Anwendungen wie z.B. MACH oder sind bereit, sich diese anzueignen. Einschlägige Erfahrungen im Bereich öffentliche Finanzen und Finanzcontrolling sind von Vorteil. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Weitere Informationen dazu finden Sie hier .

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